Steuerliche Kaufpreisaufteilung Gebäudewertanteil und Bodenwertanteil

Steuerrechtliches & Aufgabenstellung

Steuerliche Kaufpreisaufteilung

Abschreibungen nur auf Gebäude und Einrichtungen
§7 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 EStG

Um bei neu erworbenen Immobilien die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung sachgerecht zu ermitteln, sind die Anschaffungskosten in einen Bodenwertanteil und einen Gebäudewertanteil aufzuteilen. Man nimmt quasi eine steuerliche Kaufpreisaufteilung vor. Abschreibungen können als Betriebsausgaben gem. §4 Abs. 4 EStG oder als Werbungskosten §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG  geltend gemacht werden. Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung i. S. des §6 EStG sind der Bodenwert und der Gebäudewert zum Zeitpunkt der Anschaffung gesondert zu ermitteln (>Arbeitshilfe des BMF). Für die Schätzung der Einzelwerte (Verkehrswerte) ist das Verkehrswertprinzip einzuhalten. >Chronologie Arbeitshilfe

Status quo & Lösung

STANDARD: ARBEITSHILFE DER FINANZBEHÖRDEN

Die Arbeitshilfe des BMF dient zur standardisierten Ermittlung der steuerlichen Kaufpreisaufteilung oder zur Plausibilitätsprüfung einer vorhandenen Kaufpreisaufteilung. Sie erhebt nicht den Anspruch einer individuellen Stellungnahme oder Ausarbeitung unter Würdigung sämtlicher Besonderheiten.

PROBLEMATIK

Das Ergebnis der Arbeitshilfe stellt eine qualifizierte Schätzung dar. Aufgrund des typisierten Verfahrens resultiert in vielen Fällen ein falscher Bodenwertanteil zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

ALTERNATIVE: KURZGUTACHTEN DER IMMOWERT AG

Besonderes in hochpreisigen Ballungsgebieten und Metropolregionen (z.B. München) sorgt die Einreichung eines Gutachtens für eine sachgerechte, steuerliche Kaufpreisaufteilung unter Berücksichtigung aller Parameter.

MEHRWERT

Belegbare Ergebnisse statt einer Schätzung des Bodenwertanteils sind oftmals zum Vorteil des Steuerpflichtigen. Ein Kurzgutachten generiert dann einen monetären Mehrwert für den Steuerpflichtigen.

Vorgehen

Kurzgutachten zur steuerlichen Kaufpreisaufteilung

  • Auswahl und Anwendung des korrekten Bewertungsverfahrens in Anlehnung an die ImmoWertV (Immobilien-Wertermittlungsverordnung).
  • Fundierte Prüfung und belegbare Ermittlung der Eingangsparameter.
  • Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben und Erhebungen der lokalen Gutachterausschüsse, u. a. Vergleichsfaktoren, Liegenschaftszinssätze, eigene Modelle.

Damit Sie beurteilen können, ob in Ihrem Fall ein Gutachten lohnend ist, beraten wir Sie im Vorfeld unverbindlich in Zusammenarbeit mit Ihrem betreuenden Steuerberater.

Hier finden Sie wichtige Informationen und unser Angebot zum Thema steuerliche Kaufpreisaufteilung:

steuerliche Kaufpreisaufteilung

Immobilieneigentümer & Steuerberater

Anfrage & Angebot

Folgende Angaben brauchen wir von Ihnen für eine Anfrage einer Kaufpreisaufteilung:

• Objektadresse

• PKW-Stellplatz (ja/nein?)

• Kaufdatum

• vorgenommene Kaufpreisaufteilung im notariellen Vertrag (ja/nein?)

• vorgenommene Kaufpreisaufteilung der Finanzbehörde (ja/nein?)

• Grundstücksgröße und Miteigentumsanteil

• Flächen (Wohn- und Nutzfläche)

• Baujahr des Gebäudes

• erfolgte Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Senden Sie Ihre Anfrage an: