Wie begutachtet man Bestände? Welche Gutachten haben Bestand?

Arti­­kel von Prof. Dr. Mar­­tin In­­gold in „Der Immo­­bilien­­bewerter“, Aus­­gabe 1/2019

Statistische Methoden bei Mietwertgutachten

Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB eignet sich u.a. das statistische Analyseverfahren der Regressionsanalyse. Da sich die Vergleichsmieten oftmals auf eine maximale Wohnfläche von ca. 150 m², ergeben sich bei der Ermittlung der Regressionsunktion einige methodische Problemstellungen. Diese werden im vorliegenden Artikel behandelt.