Für sämtliche Gebäude ist zum 1. Januar 2022 die Grundsteuer neu festzustellen.
Neufestsetzung der Grundsteuer ab 1. Juli 2022
Ab dem 01. Juli 2022 sind entsprechende Erklärungen durch die Steuerpflichtigen abzugeben. Im Laufe des Jahres 2024 ergeht der Bescheid für die ab dem 01. Januar 2025 zu entrichtende Grundsteuer.
Für sämtliche Grundstücke gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer. Die ImmoWert AG unterstützt Sie bundesweit bei der korrekten Flächenermittlung und bei der modellkonformen Anwendung im Rahmen der Grundsteuererklärung. Die Flächendigitalisierung bieten wir Rahmen bedarfsgerechter und passgenauer Leistungspakete an. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot!
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