Artikel von Prof. Dr. Martin Ingold in „Der Immobilienbewerter“, Ausgabe 1/2019
Statistische Methoden bei Mietwertgutachten
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB eignet sich u.a. das statistische Analyseverfahren der Regressionsanalyse. Da sich die Vergleichsmieten oftmals auf eine maximale Wohnfläche von ca. 150 m², ergeben sich bei der Ermittlung der Regressionsunktion einige methodische Problemstellungen. Diese werden im vorliegenden Artikel behandelt.