Für sämtliche Gebäude ist zum 1. Januar 2022 die Grundsteuer neu festzustellen.
Neufestsetzung der Grundsteuer ab 1. Juli 2022
Ab dem 01. Juli 2022 sind entsprechende Erklärungen durch die Steuerpflichtigen abzugeben. Im Laufe des Jahres 2024 ergeht der Bescheid für die ab dem 01. Januar 2025 zu entrichtende Grundsteuer.
Für alle Grundstücke gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer (Infos des Bundesfinanzministeriums). Die ImmoWert AG unterstützt Sie bundesweit bei der korrekten Flächenermittlung und bei der modellkonformen Anwendung im Rahmen der Grundsteuererklärung. Für die Flächen-Digitalisierung bieten bedarfsgerechte und passgenaue Leistungspakete an. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot!
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