Flächenermittlung Grundsteuererklärung
Grundsteuer
Flächenermittlung Grundsteuererklärung
Grundsteuerreform und ihre Herausforderungen
Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Bewertung zur Festlegung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Darauf folgende gesetzliche Änderungen haben ergeben, dass für sämtliche Gebäude zum 01. Januar 2022 die Grundsteuer neu festzustellen ist. Ab dem 01. Juli 2022 sind entsprechende Erklärungen durch die Steuerpflichtigen abzugeben. Im Laufe des Jahres 2024 ergeht der Bescheid für die ab dem 01. Januar 2025 zu entrichtende Grundsteuer.
Die ImmoWert AG nimmt eine bedarfsgerechte Flächenermittlung für Ihre Grundsteuererklärung vor.
Bundesmodell & Ländermodell Grundsteuererklärung
Steuermodelle Bundesländer
Die ImmoWert AG unterstützt Steuerberater und gewerbliche Immobilieneigentümer bei der Flächenermittlung für die Grundsteuererklärung
Für sämtliche Grundstücke gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer (Infos des Bundesfinanzministeriums). Egal in welchem Bundesland Sie Ihre Flächenberechnungen für die Grundsteuererklärung benötigen oder wo Ihre Standorte in Deutschland auch verteilt sind – wir erfüllen bundesländerübergreifend alle gesetzlichen Anforderungen und können Ihnen passgenaue Lösungen anbieten.
Bundesmodell
Bruttogrundfläche
Grundstücksfläche
Nutzungs- bzw. Wohnfläche
Lage der Immobilie
Bodenrichtwert
Ländermodell
Bruttogrundfläche
Grundstücksfläche
Nutzungs- bzw. Wohnfläche
Bodenrichtwert
Flächenermittlung für Grundsteuer – digital nach DIN 277 & Wohnflächenverordnung
Leistungspakete Flächenermittlung
Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie im Bundesmodell unser BASIC-Paket zur Ermittlung der Bruttogrundfläche. Für die Ländermodelle sind in der Regel die Nutzungsflächen nach DIN 277 bzw. WoFlV und damit unser PLUS-Paket erforderlich. Auch wenn Ihre Standorte auf unterschiedliche Bundesländer und Modelle verteilt sind, können wir Ihnen passgenaue Lösungen anbieten.
Über die geforderten Standards zur Grundsteuerreform hinaus, können Sie im PREMIUM-Paket vom Aufmass der Brutto-Grundfläche bis zum 3D-Modell mit Messfunktion alle Formen des digitalen Aufmaßes erhalten. Diese detaillierte Datenbasis kann für zukünftig Vorhaben wie Umbauten, Brandschutz-Themen oder BIM-Modelle verwendet werden – ein echter Mehrwert. Mit den digitalen Flächen-Berechnungen und Flächen-Visualisierungen erhalten Sie eine effiziente, informatorische Grundlage für Ihr Corporate Real Estate Management (CREM).
BASIC - für Bundesmodell
BASIC für Bundesmodell (Immobilie von außen)
PLUS - für Ländermodell
PLUS für Ländermodell (Immobilie außen + innen)
alle Leistungen von Leistungspaket BASIC und zusätzlich:
PREMIUM - Gebäude-Digitalisierung für CREM
PREMIUM Gebäude-Digitalisierung für CREM (Corporate Real Estate Management)
alle Leistungen von Leistungspaket PLUS und zusätzlich:
Immobilieneigentümer & Steuerberater
Digitales Flächen-Aufmaß
Die ImmoWert AG erfasst Gebäudeflächen nach DIN 277 bzw. Wohnflächenverordnung (WoFlV) und bereitet die Daten für Immobilien-Eigentümer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für die Grundsteuererklärung auf:
• zeit- und kosteneffektiv durch neuestes Laserscanning
• Detailgrad je nach Bedarf
• Mehrwert durch Drittverwendbarkeit (CREM)
• modell- und gesetzeskonforme Datenerhebung
WIRTSCHAFTLICH
RECHTSSICHER
FRISTGERECHT
Flächenermittlung Grundsteuererklärung
Fragen & Antworten
Sind historische Werte aus bestehenden Eingabeplänen nicht verwendbar?
Es ist eine Anwendung der DIN-Normen und der Wohnflächenverordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung gesetzlich vorgeschrieben. Sofern derartige Flächenerhebungen nicht vorliegen, ist unter Umständen ein Flächenaufmaß vorzunehmen.
Was ist die Besonderheit bei der Flächenermittlung bei Gewerbeimmobilien?
Für die Objektklasse Industrieimmobilien (Produktions-, Lager-, Logistikhallen) und die bis dato als Betriebsvorrichtung deklarierten Bauten, kann die Gebäudefläche bzw. die sachgerechte Flächenabgrenzung nur mit einem relativ großen Aufwand ermittelt werden. Insbesondere die modellkonforme Erhebung der Nutzflächen ist deutlich aufwändiger als die Ermittlung der Bruttogrundfläche. Vielen Immobilieneigentümern liegt beispielsweise nur eine Flächenaufstellung nach den Vorgaben der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) vor.
Wo bestehen die größten Herausforderungen der Grundsteuerreform?
Eine empirische Erhebung der KPMG-Deutschland aus dem November 2021 sieht die Gebäudeflächenangaben nach DIN-Norm bzw. WoFlV als die zweitgrößte Herausforderung im Rahmen der Grundsteuerreform. Befragt wurden für die Studie ca. 300 gewerbliche Immobilieneigentümer.
Auf die Frage inwieweit die Gebäudeflächen nach DIN-Norm vorliegen antworteten die befragten Teilnehmer wie folgt:
Abweichungen von 100% aufgrund von Rundungsdifferenzen
Prozentuale Angaben aller Antworten
Quelle: Studie „Bietet Zündstoff: Die Grundsteuerreform“
KMPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, November 2021
Ist der Aufwand für ein Flächenaufmaß wirtschaftlich?
Zahlreiche Studien belegen, dass insbesondere die deutsche Immobilienwirtschaft in puncto Digitalisierungsgrad mit den größten Nachholbedarf aufweist. Im Kontext der fortschreitenden digitalen Transformation bietet sich für einige Unternehmen die Digitalisierung sämtlicher Daten (u.a. Flächen) sowie die Implementierung eines Corporate Real Estate Managements (CREM) an. Eine Flächendigitalisierung in den gängigen Dateiformaten bietet somit auch unabhängig vom Thema Grundsteuererklärung zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten. Zumal auch hier die gesetzlichen Anforderungen stetig zunehmen.
Welche Leistungspakete bietet die ImmoWert AG?
Eine Übersicht über unsere drei Leistungspakete erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:
Sind Veränderungen an Grundstücken und Immobilien mitteilungspflichtig?
Veränderungen an Grundstücken und Immobilien, die nach dem 01.01.2022 erfolgten, sind den Finanzbehörden innerhalb vorgegebener Fristen zu melden. Darunter fallen u.a. Umbauten, Ausbauten oder Nutzungsänderungen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine präzise und gesetzeskonforme Bestandsaufnahme hinsichtlich der Flächen unerlässlich.
Ist eine Nachreichung der Flächenangaben nach dem 31. Oktober 2022 möglich?
Bei einer verspäteten oder unvollständigen Abgabe der Steuererklärung drohen Verspätungszuschläge oder sogar eine Schätzung der Daten durch die Finanzbehörde. Sollten keine exakten Flächenangaben ausgewiesen werden können, ist nur in Ausnahmefällen eine sachgerechte Nennung von Näherungswerten zulässig. Diese müssen jedoch ausdrücklich als vorläufige Werte gekennzeichnet werden und mit einer nachträglichen Neuvermessung im Folgejahr nachgereicht werden.
Worin besteht die Herausforderung bei den einzureichenden Flächenangaben?
Sowohl beim wertabhängigen Modell als auch beim Flächenmodell müssen die Flächenangaben von Grund und Boden sowie der Wohn- bzw. Nutzfläche der Gebäude eingereicht werden. Während die Grundstücksgrößen in der Regel über das Bestandsverzeichnis des Grundbuches bzw. über das Liegenschaftskataster eindeutig und exakt zu ermitteln sind, ist die modellkonforme Ermittlung der Gebäudeflächen oftmals komplexer.
Welche Normen sind für die Gebäudeflächen maßgeblich?
Die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen sind für die Wohnflächenermittlung die Wohnflächenverordnung (WoFlV) sowie für gewerbliche Nutzflächen die DIN 277.
Nach welchen Flächen differenziert die DIN 277?
Die DIN 277 differenziert nach den folgenden Flächenarten bzw. Begrifflichkeiten.
Welche Normen finden in welchem Modell Anwendung?
Für das Bundesmodell wird die Bruttogrundfläche (BGF) und für die Ländermodelle in der Regel die Nutzungsflächen (NUF) benötigt. Eine Übersicht der jeweiligen Modelle finden Sie unter „Leistungspakete Flächenermittlung“.
Was sind typische Abgrenzungsfragen bei der Wohnflächenermittlung?
Bei der Wohnfläche sind typische Abgrenzungsfragen beispielweise die Zuordnung von Keller- und Abstellräumen, Fuß- und Sockelleisten, Türnischen, Schornsteine oder Treppen.
Was sind typische Abgrenzungsfragen bei der BGF-Ermittlung?
Hier sind beispielweise die korrekte Abgrenzung bzw. das Vorhandensein von Überdachungen oder der Verlauf der Dachschrägen bzw. die lichten Höhen entscheidend. Erhebungen aus der Praxis zeigen, dass nur bei einem geringen Anteil der Gewerbeimmobilien eine Flächenermittlung nach DIN 277 vorgenommen wurde.
Akzeptiert das Finanzamt pauschale Umrechnungsfaktoren?
Überschlägige Umrechnungsformeln, welche beispielsweise eine Umrechnung von Kubatur zur BGF ermöglicht, sind nach jetzigem Stand nicht zulässig.