Welchen Wert hat Grund ? Was ist der Grund für den Wert ?

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Wir sind kompetente Partner die Mehrwert schaffen

Unser bundes­weites Experten­netzwerk umfasst aus­schließ­lich qualifi­zierte, zertifi­zierte wie auch öffentlich bestellte und verei­digte Sachver­ständige: So garan­tieren wir eine fundierte und unab­hängige Immobilien­bewertung nach den einschlä­gigen Richt­linien und Verord­nungen – für jeden Anlass und alle Arten von Liegen­schaften.

Wohn­eigentum ist ein wichtiger Teil der Vor­sorge für die nächste Gene­ration. Im Fall des Falles den genauen Wert zu kennen, von erheb­licher Bedeu­tung.

Mit der Überlas­sung von Immo­bilien durch Erb­schaft oder Schen­kung sind schwie­rige Fragen verknüpft. Zunächst: Was tun? Nutzen, verkau­fen, vermie­ten – was bringt was? Dann die steuer­lichen Aspek­te: Hat das Finanz­amt den Grund­besitz­wert zu pau­schal und die Steuer­last zu hoch berech­net? Schließ­lich die Unklar­heit bei Auftei­lungen: Wie viel ist über­haupt zu vertei­len, wie hoch der Pflicht­teil? Nur ein fun­diertes Verkehrs­wert­gutachten gibt hier verläss­liche Antworten.

Der Wert von Wohn­immobilien ist die Folge kom­plexer Markt­faktoren. Um hier richtige Entschei­dungen zu treffen, bedarf es objek­tiver Kompetenz.

Der Kauf bzw. Verkauf von Wohnung oder Haus ist für Privat­leute üblicher­weise ein sel­tenes Ereig­nis von hoher finan­zieller Trag­weite. So ist es nicht verwun­derlich, dass gegen­über der Mark­tlage bei allen Akteu­ren große Unsicher­heit besteht. Niemand möchte über­vorteilt werden, aber keiner weiß, in wel­chem Fall das einträfe. Für Abhilfe sorgen qualifi­zierte Sachver­ständige: Wir beraten Sie in allen Fragen von An- und Verkauf und ermit­teln unab­hängig den objek­tiven Preis.

Was Belei­hungs- und Verkehrs­wert unter­scheidet, ist der zeit­liche Aspekt. Vom Wert am Stich­tag zur lang­fristigen Wert­haltigkeit: Eine Auf­gabe für Experten.

Für die Kredit­finan­zierung einer Immo­bilie oder sons­tige Belei­hungen von Liegen­schaften verlangt das kredit­gebende Institut meist schon im Vorfeld Sicher­heiten, die für den Umfang und die Kondi­tionen des Kredits wesent­liche Konse­quenzen haben. Nachvoll­ziehbar, dass Banken nur rechts­konforme Belei­hungswert­gutachten akzep­tieren – aber auch für den Kredit­nehmer ist das fun­dierte Urteil eines qualifi­zierten Exper­ten entschei­dend für seine finan­ziellen Planungen.

Vermieter wollen, dass sich Inves­titionen lohnen, Mieter wollen bezahl­bare Preise. Einen Ausgleich finden sie in objek­tiven und unab­hängigen Gutachten.

Ob Miet­erhö­hung, Nutzungs­entschä­digung oder Miet­minderung, die Konflikte um Wohn­mieten sind von exis­tenzieller Bedeu­tung – schließ­lich ist Wohnen ein inte­graler Teil des Lebens, in Form von Mieten aber nur möglich, wenn es sich für Vermie­ter rechnet. Es ist klar, dass eine Lösung in Miet­fragen grund­sätzlich von fun­dierter Wert­ermitt­lung abhängt. Und weil am Ende oft ein Gericht urteilt, ist in jedem Fall ein rechts­konformes Mietwert­gutachten das Gebot der Stunde.

Eigentum verpflich­tet, aber nicht zu über­höhten Steuern. Korri­gieren Sie falsche Berech­nungen – mit einem qualifi­zierten Verkehrs­wert­gutachten.

Die pauschale Berech­nung des Grund­besitz­wertes durch das Finanz­amt kann vom tatsäch­lichen Markt­wert erheb­lich abwei­chen. Es gibt aller­dings die Möglich­keit, die Wert­ansätze der Steuer­behörde durch ein Verkehrs­wert­gutachten mit spezifi­scherer Betracht­ungsweise richtig­zustellen. Um auf diese Weise die Erb­schafts- oder Schenkungs­steuer auf ein angemes­senes Maß zu redu­zieren, muss das Gutachten aller­dings von qualifi­zierten Sachver­ständigen stammen.

Das Ende einer Partner­schaft ist für alle Betei­ligten schmerz­haft genug. Immobilien­fragen sollten deshalb keine weiteren Pro­bleme aufwerfen.

Gehören Liegen­schaften zum Vermö­gen, über das bei einer Schei­dung zu urteilen ist, ist ihre sach­kundige Begut­achtung von grundle­gender Bedeu­tung: Das betrifft, wie bei Erben­gemein­schaften, zum einen die allge­meine Auftei­lung des Vermö­gens, die im Fall der Immo­bilie einen objek­tiven Verkehrs­wert voraus­setzt. Bei der Ermitt­lung des ehe­lichen Zuge­winns muss zusätzlich die Entwick­lung des Verkehrs­wertes und die exakte Abgren­zung der Werter­mittlungs­stich­tage über die Dauer der Ehe ermit­telt werden.

Digitalisierte Flächen für ein effizientes CREM (Corporate Real Estate Management)

Betrieblich genutzte Immobilien stellen oftmals die größten Vermögenswerte eines Unternehmens dar. Zugleich sind sie meist der zweitgrößte Kostenfaktor nach den Personalkosten. Flächen optimal zu managen ist daher essenziell. Notwendige Basis dafür: ein digitales Flächenaufmaß.
Mehr dazu finden Sie unter: Digitaler Gebäude-Zwilling

Im Inter­esse von betreu­ten Perso­nen werden Entschei­dungen der Betreuer gericht­lich geprüft. Das gilt erst recht, wenn es dabei um Immo­bilien geht.

Bei Vormund­schaft, Pfleg­schaft und gesetz­licher Betreu­ung muss sich der gericht­lich bestellte Vertreter gegen­über dem Gericht für seine Entschei­dungen verant­worten. Befinden sich Liegen­schaften im Besitz der betreu­ten Person, muss deren Verwal­tung oder Veräu­ßerung markt­gerechten Kondi­tionen entspre­chen. Der Nach­weis erfolgt über entspre­chende gericht­lich verwert­bare Verkehrs­wert­gutachten von einem unab­hängigen und aner­kannten Sachver­ständigen.

Immobilien-Zwangsver­steige­rungen zielen nicht auf den Markt­wert. Doch ist der realis­tische Verkehrs­wert relevant für die Wahrung der Mindest­grenzen.

Zwangs­verstei­gerungen werden erfor­derlich, wenn der Eigen­tümer einer Immo­bilie den Forde­rungen eines Gläubigers nicht nach­kommen kann oder sich Eigen­tümer­gemein­schaften nicht auf das weitere Vorge­hen einigen können. Ein gericht­lich bestelltes Gut­achten setzt dabei einen Rahmen für den Verkaufs­preis, um die Rechte von Schuld­nern und Gläu­bigern zu wahren. Dabei kann es für die Betei­ligten sinnvoll sein, den Verkehrs­wert mit einem Gegen­gutachten anzu­fechten.

Private und öffentliche Rechte haben Einfluss auf den Immobilien­wert. In welchem Ausmaß, das ist von großer Bedeu­tung für Käufer und Eigentümer.

Erbbau­recht, Nießbrauchs­recht, Wohnungs­recht und Wege­recht, aber auch Denkmal­schutz, Bauvor­schriften und Über­leitungs­rechte stellen für den Eigen­tümer von Häusern, Woh­nungen und Grund­stücken teil­weise massive Einschrän­kungen ihrer Eigentums­rechte dar und haben entspre­chende Auswir­kungen auf den Markt­wert. Sie werden im Grund­buch oder im Baulasten­verzeichnis eingetragen, ihre genaue Quanti­fizierung ist Aufgabe qualifi­zierter Sachver­ständiger.

Nicht immer ist ein umfas­sendes Verkehrswert­gutachten erforderlich. Doch auch eine Schätzung sollte von fundierter Stelle kommen.

Welche Art von Gutach­ten Sie benö­tigen bzw. ob für Ihre Zwecke auch oder vorerst eine weniger auf­wändige, aller­dings gericht­lich nicht verwert­bare Schätzung bzw. Kurz-Expertise von Nutzen ist, erfahren Sie von uns in der Erst­beratung. Selbstver­ständlich ist für eine hilf­reiche Einschät­zung auch bei vermin­dertem Aufwand die Kompe­tenz eines erfah­renen Sachver­ständigen gegen­über oberfläch­lichen Vermu­tungen von unberu­fener Seite unbedingt vorzuziehen.

Nicht jedes Gut­achten erfüllt die Stan­dards und bewertet die Fakten korrekt. Gerne prüfen wir vorlie­gende Bewer­tungen auf Plausi­bilität.

Im Falle gericht­licher Ausein­ander­setzungen kann es insbe­sondere bei komple­xeren Sach­verhalten sinnvoll sein, von Dritten vorgelegte Be­wer­tungs­gut­achten noch einmal einge­hend prüfen zu lassen. Aufgrund unseres hohen Qualifi­kations­niveaus, unserer langen Erfah­rung und unserer strengen Qualitäts­kriterien sind wir für die kritische und effi­ziente Anal­yse von beste­henden Gut­achten besonders prädestiniert.

Die Enteignung privater Grund­stücke ist unter bestimm­ten Um­ständen möglich. Ein Gutachten verhilft Betrof­fenen zu einer angemes­senen Entschä­digung.

Bei Baumaß­nahmen von öffent­lichen Inter­esse sieht das Gesetz die Möglich­keit zur Enteig­nung privater Grund­stücke vor. Dabei kann es sich um vorüber­gehende Einschrän­kungen des Eigentums­rechts, um dauer­haften Verlust oder um Belas­tungen des Grund­stücks mit bestimm­ten Rechten handeln, etwa Über­leitungs- oder Wege­rechten. Meist lässt die entspre­chende Enteigungs­behörde ein Wertgut­achten erstellen, um die Entschä­digungshöhe festzu­legen. Die Erstel­lung eines Gegen­gutachtens durch einen qualifi­zierten Sachver­ständigen, kann aber auch für den Eigentümer sinnvoll sein.

Die ImmoWert AG unterstützt Steuerberater und gewerbliche Immobileneigentümer bei der Flächenermittlung für die Grundsteuererklärung.

Mehr dazu finden Sie unter: Flächenermittlung Grundsteuer

Steuer & Recht

Mit unserer fachlich breiten Aus­richtung, unserem ganz­heitlichen Ansatz und unserer lang­jährigen Erfah­rung sind wir gerade für Auftrag­geber aus diesen Berei­chen – Notare, Wirtschafts­prüfer und Steuer­berater, Gerichte, Staats- und Fach­anwälte – ein stets verläss­licher Ansprech­partner und kompe­tenter Dienst­leister.

Immobilienwirtschaft

Wir sorgen reibungs­los für die gesetzes­konforme Abwick­lung von Sachver­ständigen­aufträgen aller Art. Zusätz­lich um­schließt unser Ange­bot auch die Bewer­tung für steuer­liche Zwecke, für die Bilan­zierung nach natio­nalen und interna­tionalen Vor­schriften sowie für Ertrags- und Profita­bilitäts­analysen.

Finanzwirtschaft

Neben der verein­fachten Wert­ermitt­lung von vorwie­gend wohn­wirt­schaft­lichen Immo­bilien im Rahmen der Dar­lehens­vergabe gehören vor allem BaFin-kon­forme und kapital­markt­taugliche Gut­achten für große Immo­bilien­bestände zu unseren Stärken. Dies umfasst auch weit vertreute Portfolios institutionelle Anleger.

Bestandshalter

Für Bestandshalter umfasst unser Spektrum alle erforder­lichen Leis­tungen: Wirtschaft­lichkeits­ana­lyse, Ertrags­prog­nose, steuer­liche Besser­stellungs­prüfung, Kauf- und Verkaufs­beratung sowie die Bewer­tung von Rechten und Belas­tungen bei Immo­bilien.

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