Was macht ein Gutachtengut ? Worauf ist zu achten ?

Wissenswertes zur Wertermittlung

Immobilien­­bewertung

Wir sorgen für Klarheit bei Immobilienwerten:
Unabhängig, kompetent und rechtskonform!

Unser bundes­weites Experten­netzwerk umfasst aus­schließ­lich qualifi­zierte, zertifi­zierte wie auch öffentlich bestellte und verei­digte Sachver­ständige: So garan­tieren wir eine fundierte und unab­hängige Immobilien­bewertung nach den einschlä­gigen Richt­linien und Verord­nungen – für jeden Anlass und alle Arten von Liegen­schaften.

Gutachten & Richtlinien

Nur rechtskonforme Gutachen helfen Ihnen weiter!

Das Verkehrswert­gutachten folgt u.a. den Festset­zungen des BauGB und der Immo­WertV und bestimmt den realis­tischen Markt­wert zu einem Stich­tag. Das Belei­hungs­wert­gutachten nach BelWertV bezieht Risiko­faktoren und längere Betrach­tungs­zeiträume mit ein, es dient Banken zu Finan­zierungs­zwecken. Das Mietwert­gutachten für wohn­wirtschaft­liche Objekte richtet sich nach den Rege­lungen im BGB – hier ist die markt­übliche Miete bzw. deren Zulässig­keit zu ermitteln.

Auch die Metho­den bei der Gutachten­erstellung sind in Vor­schriften geregelt: je nach Objekt­typ wird das Vergleichs­wert-, Ertrags­wert- oder Sachwert­verfahren heran­gezogen. Das Vorgehen bei zurück­liegenden Stich­tagen (Qualitäts- bzw. Wert­ermittlungs­stichtage) unter­liegt ebenfalls rechtl­icher Regelung.

Sachverständige & Qualifikation

Seriöse Gut­achter können ihre Kompe­tenz belegen!

Um bei Wert­gutachten für Immo­bilien gleich welcher Art die Gefahr einer Fehlein­schätzung oder einer recht­lichen Ungültig­keit zu vermeiden, sollte man sich in jeden Fall von Anfang an aus­schließ­lich an zertifi­zierte bzw. von den Industrie- und Handels­kammern öffent­lich bestellte und verei­digte Sachver­ständige wenden.

Diese haben nach einer entspre­chenden Berufs­ausbildung oder einem rele­vanten Studium eine spezi­elle Qualifi­kation an einschlä­gigen Ausbildungs­stätten durchlaufen (etwa an der Deutschen Immo­bilien-Aka­demie DIA) und können eine Zertifi­zierung durch akkredi­tierte Stellen vorweisen (z. B. von DIAZert oder HypZert). Auch für die Bestel­lung und Vereidi­gung durch eine IHK müssen die persön­liche Eignung und eine beson­dere Sach­kunde nachge­wiesen werden.

Vorgehen & Unterlagen

Wir bringen Sie ans Ziel – mit Rat und Tat, in jedem Fall!

Am Anfang jeder Immobilien­bewertung steht ein ausführ­liches Gespräch, bei dem wir ganz auf Ihre Situa­tion eingehen. Nach indivi­dueller Bera­tung und Auftrags­erteilung kommt es zur Prüfung der erforder­lichen Unter­lagen, in der Regel Grundbuch­auszüge, Lage­pläne, Bau­akten, Flächen­berechnungen, Bau- und Altlasten­auskünfte, die ggf. über eine entspre­chende Voll­macht durch den Sachver­ständigen vervoll­ständigt werden.

Nach einem Orts­termin mit sorg­fältiger Unter­suchung des Objekts erfolgt die Bestands­aufnahme aller wert­relevanten Daten und die eigent­liche Erstel­lung des Gut­achtens – reibungs­los, präzise und effizient dank hoher Kompe­tenz und moder­ner digi­taler Pro­zesse. Eine abschlie­ßende Qualitäts­prüfung garan­tiert die Rechts­gültigkeit und Einhal­tung aller Richt­linien.

Honorar  & Kosten

Rechts­konforme Gutach­ten können nicht gratis sein!

Kosten­lose Bewertungs­angebote liefern nur unver­bindliche Schät­zungen ohne Haftungs­übernahme. Rechts­gültigkeit garantiert allein das Gut­achten eines qualifi­zierten Sachver­ständigen, dessen Hono­rar vom Verkehrs­wert und Aufwand abhängt und sich nach der Honorar­tabelle des Bundes­verbandes b.v.s. Sachver­ständige errech­net. Auch indivi­duelle Preis­vereinba­rungen sind je nach Komple­xität und Umfang möglich.

Belei­hungs- und Miet­wert­gutachten, Kurz-Expertisen, Plausi­bilitäts­prüfungen und weitere Tätig­keiten wie Portfolio-Bewer­tungen und Ertrags­analysen werden über Pauschal- oder Zeit­honorare abge­rechnet, wobei jeweils ein indivi­duelles Angebot erstellt wird. Bei Gerichts­gutachten werden für die Vergü­tung die gesetz­lichen Vorschrif­ten nach JVEG heran­gezogen.